Über mich
Paul-Christian Franz
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, seit 23.06.1986 zugelassen als Rechtsanwalt in Berlin, seit 12.04.2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht praktische Erfahrung im Straßenverkehr als Fahrer auf Motorrad, Pkw, Lkw, Bus; gutes technisches Verständnis, praktische Erfahrung an Unfallstellen durch regelmäßige Tätigkeit im Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ wurde 2005 durch die Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung ist die Teilnahme an einem theoretischen Lehrgang mit Leistungskontrolle und vor allem der Nachweis besonderer Kenntnisse im
Verkehrszivilrecht, insbesondere des Verkehrshaftungsrechts und des Verkehrsvertragsrechts
des Versicherungsrechts, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Recht der Fahrerlaubnisse
Sodann muss kontinuierliche Fortbildung erfolgen und alljährlich gegenüber der Anwaltskammer nachgewiesen werden.
Fahrpraxis habe ich mit Fahrzeugen der Klassen A (Motorrad), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus). Ich bin überwiegend per Motorrad unterwegs (ca. 20.000 km/Jahr).
Erfahrungen im Straßenverkehrsrecht habe ich bereits seit der Ausbildung als Rechtsreferendar durch den Einsatz bei dem damals für zivilrechtliche Verkehrssachen zuständigen AG Charlottenburg und danach bei einer ausschließlich für Verkehrssachen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zuständigen Abteilung des AG Tiergarten sammeln können.